Ich verfüge über eine Kassenzulassung für Psychotherapie. Das heißt, dass die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei mir durch alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen werden. Hierfür ist zum ersten Termin im Quartal die Krankenkassenkarte mitzubringen.
Selbstzahler
Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. Die Liquidation er-folgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.
Privatversicherung und/oder Beihilfe
Bei privat Versicherten und/oder Beihilfebe-rechtigten erfolgt die Liquidation der Thera-pieangebote nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel erstatten die private Krankenversiche-rung sowie die Beihilfe-Stellen die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt die Kostenübernahme von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Sie können sich hierzu von Ihrer Krankenver-sicherung/Beihilfe die notwendigen Informati-onen zukommen lassen. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Übernah-mebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltens-therapie) stellt.